Zigappo orientale ist der Nachbau eines Schaustellerwagens, der einem Schlangenbeschwörer aus Casablanca gehört haben soll. Wie der Wagen in den 1930er Jahren aus Deutschland nach Marokko und wieder zurückkam, ist eine andere Geschichte.
Der Wagen steht ab Mai 2023 zur Vermietung
Nostalgisch ist der Wagen schon, aber Fußbodenheizung, dezente Heizkörper, ein Bad mit allen Annehmlichkeiten und eine Küchenzeile bieten Ihnen durch und durch gegenwärtigen Komfort.
Zigappo orientale hat sogar einen eigenen Soundtrack.
Für wen ist der Zirkuswagen geeignet?
Max. 2 Gäste
keine Haustiere
ab 3 Übernachtungen
Langzeiturlaub
Nichtraucher
Ausstattung
Gesamtgröße 20 m²
Wohnküche mit Fußbodenheizung und Zusatzheizkörper
Esstisch mit 2 Stühlen
Sofa mit Beistelltischchen
Küchenzeile mit Geschirr, Töpfen und Pfannen
Elektroherd mit Backofen
Kühlschrank
Toaster
Espressokocher
Wasserkocher
Gewürze
TV SAT/Kabel
Kostenfreies WLAN
Extras
Mixer
Marokkanische Tajine
Schlafzimmer mit Heizkörper
Doppelbett (200 x 140 cm)
Badezimmer mit Fußbodenheizung
WC
Dusche
Waschbecken
Spiegel
Pavillon
Parkplatz
Kosten und Mietbedingungen
Mittelsaison 4.3.2023 – 27.5.2023
Preis/Tag: 78,- €
Preis/Woche: 490,- €
Hauptsaison 27.5.2023 – 2.9.2023
Preis/Woche: 650,- €
Mittelsaison 2.9.2023 – 4.11.2023
Preis/Tag: 78,- €
Preis/Woche: 490,- €
Nebensaison 4.11.2023 – 16.12.2023
Preis/Tag: 61,- €
Preis/Woche: 390,- €
Hauptsaison 16.12.2023 – 6.1.2024
Preis/Tag: 98,- €
Preis/Woche: 650,- €
In der Hauptsaison beträgt die Mindestmietdauer sieben Übernachtungen, es sei denn es gibt Buchungslücken von mindestens drei Übernachtungen.
Die Mindestmietdauer in der Neben- und Mittelsaison ist drei Übernachtungen.
Belegung: maximal 2 Personen
Im Mietpreis sind enthalten: Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Parkplatz.
Zusätzliche Kosten
Endreinigung: 30,- €
Hund/Tag: 5,- €
Wäschepaket (Hand-, Bade- und Geschirrtuch, Bettwäsche) pro Person: 14,- €
Kurtaxe pro Erwachsener
Nebensaison (1.11. – 31.3.): 1,- €
Hauptsaison (1.4. – 31.10.): 1,50 €
Kinder bis 15 Jahren frei
Mietbedingungen
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 %
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen 80 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.